Sacherständiger
Beratung, Unterstützung und Erstellung von Befund und Gutachten
bei privaten Streitigkeiten bzw. vor oder in gerichtsanhängigen Prozessverfahren
Die Beurteilung bzw. Bewertung von Mängeln und Schäden und auch die Zeitwertermittlungen in Form von Befundaufnahme und Gutachten werden von mir für private Streitigkeiten, für Versicherungen, für Verlassenschaften, für Hausstandsauflösungen (Zeitwertermittlung), in Scheidungsverfahren und selbstverständlich auch als gerichtlich bestellter Sachverständiger in Verfahren vor den Bezirks- oder Landesgerichten durchgeführt.
Bei außergerichtlichen Meinungsverschiedenheiten kann ein Privatgutachten oftmals eine lang erhoffte Klärung bringen. Mit meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich kann meine objektive Einschätzung und rasche Beurteilung der Sachlage sehr oft eine große Entscheidungshilfe für die weitere Vorgangsweise darstellen. Gerade dadurch können sich die Streitparteien den meist teuren Weg zum Gericht ersparen.
Bei Gerichtsverfahren bedarf es ebenfalls sehr oft der Hilfe eines kompetenten Sachverständigen, um den Mangel oder den Schaden an einem Werk, den tatsächlichen Wert einer Sache oder den Aufwand bzw. die Kosten einer Schadensbehebung klar erkennen und beurteilen zu können. Um diese Anforderungen zu erfüllen, besuche ich laufend Weiterbildungen und Seminare über aktuelle technische Neuerungen und rechtliche Veränderungen. Diese Zusatz- und Weiterbildungen sind Voraussetzung dafür, dem Gericht in schwierigen technischen und rechtlichen Fragen eine kompetente Hilfestellung geben zu können.